Unverschuldeter Kfz-Unfall? Mit unserer Hilfe kein Problem!

Wir sind Ihr zuverlässiger Kfz-Sachverständiger

Jetzt anrufen und einen Termin vereinbaren!

Rufen Sie an

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss der Geschädigte gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung seinen Schaden beziffern. Um dies zu können, muss der Geschädigte entscheiden: entweder holt er ein Sachverständigengutachten ein oder lässt durch eine Kfz-Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen. Für die Frage, ab welcher Schadenshöhe der Geschädigte einen Gutachter zur Feststellung des Schadens einschalten darf, ist die sogenannte Bagatellgrenze maßgebend. Die gängige Rechtsprechung zieht diese Grenze zwischen 700,- Euro und 1.000 Euro.

Vorteile des Gutachtens

Ein Gutachten hat im Vergleich zum Kostenvoranschlag für den Geschädigten immer Vorteile. Ein Sachverständigengutachten hat beweissichernden Charakter und es wird zweifelsfrei geklärt,

  • ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt
  • das Fahrzeug noch reparaturwürdig ist
  • eine Wertminderung anfällt
  • wie hoch der Restwert ist
  • wie lange die Ausfallzeit ist
  • welche Mietwagengruppe anfällt
  • wie hoch der Nutzungsausfall ist
  • ob weitere Nebenkosten anfallen

Eine Wertminderung wird nur dann von den Versicherungen reguliert, wenn sie von einem Sachverständigen ausgewiesen wurde. Eine Werkstatt kann keine Wertminderung aussprechen. Das Gutachten sollte auf jeden Fall von einem unabhängig Sachverständigen erstellt werden, somit sind Interessenkonflikte ausgeschlossen. Das Sachverständigengutachten ist ein besonderes Beweismittel, daher ist es von entscheidender Bedeutung im gesamten Regulierungsprozess. Die Kosten für das Gutachten sind von der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Rahmen des § 249 Absatz 2 S. 1 BGB zu erstatten.

Achtung vor „schwarzen Schafen“! Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland, Liechtenstein und Österreich nicht geschützt. Jeder darf sich „Sachverständiger“ nennen. Um nicht auf sogenannte "schwarze Schafe" hereinzufallen, sollten Sie auf die grundlegende Qualifikation achten! Eine qualifizierte Ausbildung zum Meister, Techniker oder Ingenieur ist dafür eine gute Basis.

Aussagen und Fehlinformationen

Sollte Ihnen jemand sagen:

  • Sie müssen warten bis sich die gegnerische Versicherung mit Ihnen in Verbindung setzt
  • Sie dürfen kein Gutachten erstellen lassen
  • Sie müssen einen Kostenvoranschlag erstellen
  • wir bestimmen den Sachverständigen
  • wir wissen nicht ob wir die Kosten für einen Gutachter und Anwalt übernehmen können

Dies sind alles dem Grund nach Falschaussagen. Lassen Sie sich solche Aussagen immer schriftlich geben und Sie werden sehen, dass es keiner macht. Sie sind Herr des Geschehens und Sie bestimmen, unter Einhaltung der gesetzlichen Regeln, was passiert. Sie bestimmen welcher Gutachter das Fahrzeug sieht, welchen Anwalt Sie nehmen, wer Sie abschleppt, zu welchem Arzt Sie gehen, welche Werkstatt das Fahrzeug repariert und ob Sie fiktiv (nach Gutachten) abrechnen oder das Fahrzeug reparieren (wenn kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt). Alle anfallenden Kosten wie z. B. Ummeldekosten, Freilegungskosten, Kindersitze (wenn involviert) Anwaltskosten, Gutachterkosten, Lohnausfall, Haushaltshilfen, Beschaffungskosten, Helme Bekleidung, usw. müssen ersetzt werden.

Wenn Sie hierzu noch Fragen haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Wir analysieren Ihren Unfallschaden

Hier haben wir eine Auswahl von Bildern mit Referenzobjekten für Sie zusammengestellt. Somit erhalten Sie ein besseres Verständnis unserer Arbeit und sehen, womit wir uns Tag für Tag beschäftigen.

Muss ein Schaden an Ihrem Kfz bewertet werden oder benötigen Sie ein Wertgutachten für Ihren Oldtimer? Dann vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit Ihrem Kfz-Unfallsachverständigen!

Jetzt anrufen